Die 72 Ordensregeln sind hier in Kurzform aufgelistet:
- Wie die Brüder am Gottesdienst teilnehmen sollen
- Wie viele ‚Vater unser‘ die Brüder beten sollen, wenn sie am Gottesdienst nicht teilnehmen können
- Was nach dem Tod eines Ordensbruders zu tun ist
- Kapläne und Kleriker erhalten nichts außer Unterhalt und Kleidung
- Was nach dem Tod eines auf Zeit Dienenden getan werden soll
- Ordensbrüder sollen keine Gelübde machen
- Wann man beim Gottesdienst stehen oder sitzen soll
- Vom gemeinsamen Mahl
- Beim Mittags- und Abendessen soll eine heilige Lesung vorgetragen werden
- Dreimal in der Woche soll es Fleisch für die Gesunden geben
- Über die Ordnung bei den Mahlzeiten
- An den restlichen Tagen sollen 2 oder 3 Gemüse- oder andere Gerichte genügen
- Welche Speisen am Freitag gereicht werden sollen
- Nach der Mahlzeit sollen sie immer ein Dankgebet zu Gott sprechen
- Der Zehnte eines jeden Brotes soll immer dem Almosenpfleger gegeben werden
- Es ist in das Belieben des Meisters gestellt, den Brüdern vor der Komplet ein Glas Wein oder Wasser ausschenken zu lassen
- Nach der Komplet soll Schweigen gehalten werden. Nur bei zwingender Notwendigkeit darf es gebrochen werden
- Erschöpfte brauchen nicht zur Matutin aufstehen, sondern dürfen mit Erlaubnis des Meisters liegen bleiben
- Ritter und die anderen Brüder erhalten das gleiche Essen
- Wie und auf welche Weise die Ritter und die anderen zum Kloster gehörenden gekleidet sein soll.
- Dienende Brüder sollen keine weißen Mäntel tragen
- Nur den Ordensrittern steht der weiße Mantel zu
- Wie die alte Kleidung an die Knappen, die dienenden Brüder und an die Armen verteilt werden soll
- Sie sollen nur Schaffelle haben
- Wer Besseres begehrt, soll Einfacheres erhalten
- Wie Kleidung und Schuhe beschaffen sein sollen und welche Anzahl man haben soll
- Der Kleiderverwalter soll auf die Gleichheit der Bekleidung achten
- Von der Überflüssigkeit der Haare, des Backenbarts und des Schnurrbartes
- Von Schnabelschuhen und Schuhschleifen und der Länge der Gewänder bei den nicht auf Dauer Dienenden
- Von der Zahl der Pferde und Knappen
- Keiner soll sich anmaßen, seinen Knappen, der aus Liebe dient, zu schlagen
- Wie die auf Zeit dienenden Brüder aufgenommen werden
- Keiner soll nach seinem eigenen Willen, vielmehr (nur) auf Befehl des Meisters ausgehen
- Keiner soll für sich persönlich ein Pferd oder Waffen fordern
- Von den Zügeln, Steigbügeln und den Sporen
- Überzüge über Lanzen, Spießen und Schilden sind nicht zugelassen
- Wie die Futtersäcke der Pferde sein sollen
- Von der Vollmacht des Meisters, des einen Sachen einem anderen zu geben
- Es ist keinem Bruder erlaubt, ohne Befehl des Meisters seine Sachen zu tauschen
- Einer soll vom anderen nichts verlangen, außer unbedeutende Dinge und nur der Bruder vom Bruder
- Vom Verschluss am Reitsack und Koffer ohne Erlaubnis des Meisters
- Ob ein Ordensbruder ohne Erlaubnis Briefe schreiben oder empfangen darf
- Es ist nicht erlaubt, mit einem anderen über seine Fehler oder die anderer zu schwatzen
- Keiner soll mit dem Vogel einen anderen Vogel fangen
- Sie sollen sich vor jeder Gelegenheit zur Jagd hüten
- Hinsichtlich des Löwen gibt es keine Vorschriften
- Hört über jede von euch abverlangte Sache das Urteil (erg. des Gerichts)
- Ähnlich soll über alle euch genommenen Sachen verfahren werden
- Es ist allen Profeßrittern erlaubt, Land und Leute zu haben
- Von den kranken Rittern und anderen Brüdern
- Wie deren Pfleger sein sollen
- Keiner soll den anderen zum Zorn reizen
- In welcher Form man mit Verheirateten verfahren soll
- Es ist nicht erlaubt, weiterhin Schwestern zu haben
- Es ist nicht gut, mit Exkommunizierten Umgang zu pflegen
- Wie die Brüder, die neu zum Eintritt kommen, aufzunehmen sind
- Wann alle Brüder zum Rat zu rufen sind
- Wie gebetet wird
- Ob es von Übel ist, den Eid eines Dienenden anzunehmen
- Wie Knaben aufgenommen werden sollen
- Wie die Greise geehrt werden sollen
- Ob es nützlich ist, allen gleichermaßen Verpflegung und Kleidung zu geben
- Von Brüdern, die durch verschiedene Provinzen reisen
- Von zu erhebenden Zehnten
- Von leichten und schweren Vergehen
- Durch welche Schuld ein Bruder nicht mehr angenommen (d.h. ausgestoßen) wird
- Vom Osterfest bis zum Fest Allerheiligen soll ein Bruder, wenn es will, nur ein leinenes Hemd haben
- Wieviele und welche Leintücher in den Betten nötig sind
- Von zu meidenden Murren
- Sie sollen ihre Aufmerksamkeit nicht auf das Angesicht von Frauen richten
- Keiner soll Pate sein
- Von den Vorschriften