Templerregeln

Die 72 Ordensregeln sind hier in Kurzform aufgelistet:

  • Wie die Brüder am Gottesdienst teilnehmen sollen
  • Wie viele ‚Vater unser‘ die Brüder beten sollen, wenn sie am Gottesdienst nicht teilnehmen können
  • Was nach dem Tod eines Ordensbruders zu tun ist
  • Kapläne und Kleriker erhalten nichts außer Unterhalt und Kleidung
  • Was nach dem Tod eines auf Zeit Dienenden getan werden soll
  • Ordensbrüder sollen keine Gelübde machen
  • Wann man beim Gottesdienst stehen oder sitzen soll
  • Vom gemeinsamen Mahl
  • Beim Mittags- und Abendessen soll eine heilige Lesung vorgetragen werden
  • Dreimal in der Woche soll es Fleisch für die Gesunden geben
  • Über die Ordnung bei den Mahlzeiten
  • An den restlichen Tagen sollen 2 oder 3 Gemüse- oder andere Gerichte genügen
  • Welche Speisen am Freitag gereicht werden sollen
  • Nach der Mahlzeit sollen sie immer ein Dankgebet zu Gott sprechen
  • Der Zehnte eines jeden Brotes soll immer dem Almosenpfleger gegeben werden
  • Es ist in das Belieben des Meisters gestellt, den Brüdern vor der Komplet ein Glas Wein oder Wasser ausschenken zu lassen
  • Nach der Komplet soll Schweigen gehalten werden. Nur bei zwingender Notwendigkeit darf es gebrochen werden
  • Erschöpfte brauchen nicht zur Matutin aufstehen, sondern dürfen mit Erlaubnis des Meisters liegen bleiben
  • Ritter und die anderen Brüder erhalten das gleiche Essen
  • Wie und auf welche Weise die Ritter und die anderen zum Kloster gehörenden gekleidet sein soll.
  • Dienende Brüder sollen keine weißen Mäntel tragen
  • Nur den Ordensrittern steht der weiße Mantel zu
  • Wie die alte Kleidung an die Knappen, die dienenden Brüder und an die Armen verteilt werden soll
  • Sie sollen nur Schaffelle haben
  • Wer Besseres begehrt, soll Einfacheres erhalten
  • Wie Kleidung und Schuhe beschaffen sein sollen und welche Anzahl man haben soll
  • Der Kleiderverwalter soll auf die Gleichheit der Bekleidung achten
  • Von der Überflüssigkeit der Haare, des Backenbarts und des Schnurrbartes
  • Von Schnabelschuhen und Schuhschleifen und der Länge der Gewänder bei den nicht auf Dauer Dienenden
  • Von der Zahl der Pferde und Knappen
  • Keiner soll sich anmaßen, seinen Knappen, der aus Liebe dient, zu schlagen
  • Wie die auf Zeit dienenden Brüder aufgenommen werden
  • Keiner soll nach seinem eigenen Willen, vielmehr (nur) auf Befehl des Meisters ausgehen
  • Keiner soll für sich persönlich ein Pferd oder Waffen fordern
  • Von den Zügeln, Steigbügeln und den Sporen
  • Überzüge über Lanzen, Spießen und Schilden sind nicht zugelassen
  • Wie die Futtersäcke der Pferde sein sollen
  • Von der Vollmacht des Meisters, des einen Sachen einem anderen zu geben
  • Es ist keinem Bruder erlaubt, ohne Befehl des Meisters seine Sachen zu tauschen
  • Einer soll vom anderen nichts verlangen, außer unbedeutende Dinge und nur der Bruder vom Bruder
  • Vom Verschluss am Reitsack und Koffer ohne Erlaubnis des Meisters
  • Ob ein Ordensbruder ohne Erlaubnis Briefe schreiben oder empfangen darf
  • Es ist nicht erlaubt, mit einem anderen über seine Fehler oder die anderer zu schwatzen
  • Keiner soll mit dem Vogel einen anderen Vogel fangen
  • Sie sollen sich vor jeder Gelegenheit zur Jagd hüten
  • Hinsichtlich des Löwen gibt es keine Vorschriften
  • Hört über jede von euch abverlangte Sache das Urteil (erg. des Gerichts)
  • Ähnlich soll über alle euch genommenen Sachen verfahren werden
  • Es ist allen Profeßrittern erlaubt, Land und Leute zu haben
  • Von den kranken Rittern und anderen Brüdern
  • Wie deren Pfleger sein sollen
  • Keiner soll den anderen zum Zorn reizen
  • In welcher Form man mit Verheirateten verfahren soll
  • Es ist nicht erlaubt, weiterhin Schwestern zu haben
  • Es ist nicht gut, mit Exkommunizierten Umgang zu pflegen
  • Wie die Brüder, die neu zum Eintritt kommen, aufzunehmen sind
  • Wann alle Brüder zum Rat zu rufen sind
  • Wie gebetet wird
  • Ob es von Übel ist, den Eid eines Dienenden anzunehmen
  • Wie Knaben aufgenommen werden sollen
  • Wie die Greise geehrt werden sollen
  • Ob es nützlich ist, allen gleichermaßen Verpflegung und Kleidung zu geben
  • Von Brüdern, die durch verschiedene Provinzen reisen
  • Von zu erhebenden Zehnten
  • Von leichten und schweren Vergehen
  • Durch welche Schuld ein Bruder nicht mehr angenommen (d.h. ausgestoßen) wird
  • Vom Osterfest bis zum Fest Allerheiligen soll ein Bruder, wenn es will, nur ein leinenes Hemd haben
  • Wieviele und welche Leintücher in den Betten nötig sind
  • Von zu meidenden Murren
  • Sie sollen ihre Aufmerksamkeit nicht auf das Angesicht von Frauen richten
  • Keiner soll Pate sein
  • Von den Vorschriften