Die geistlichen Ritterorden nannten ihre Niederlassungen (z. B. Klöster der Ordensritter und Ordenspriester) „Kommende“. Sie waren nicht nur Konvente, sondern auch Verwaltungseinheiten, die einem Komtur (mittellateinisch commendator = „Befehlshaber“) unterstanden. Der Komtur übte alle Verwaltungsbefugnisse aus, beaufsichtigte die seiner Kommende unterstellten Vogteien und Zehnthöfe und war seinerseits dem Bailli oder Landkomtur unterstellt. Mehrere Kommenden wurden in einer Ballei (einer Ordensprovinz) zusammengeschlossen.
Zu den Aufgaben der Komturei zählte in erster Linie die Bewirtschaftung ihrer Güter. Ihr oblag jedoch auch die Übung der Gastfreundschaft gegenüber durchreisenden Ordensangehörigen. Die Kommende alimentierte Küster, Pfarrer und alle weltlichen und geistlichen Untergebenen des Komturs. Arme wurden durch Almosen unterstützt.
Siehe auch:
(Quelle: Wikipedia)